Strombilanzkreismodell etablieren
- Stand:
- August 2025
- Erstellt:
- Mai 2026
Bewertung・4.0Praxisbeispiele・4
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Nutzen & Mehrwert
- Stabilität: Das Modell vermeidet / verringert die stark schwankenden Einspeisungsvergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen. Außerdem sinkt die Abhängigkeit vom volatilen Strommarkt.
- Kostensenkung: Eigenstrom ist – auch inklusive Zuschlägen und Steuern – in der Regel deutlich günstiger als Netzstrombezug.
- Investitionsspielraum: Einsparungen können zum Beispiel in in den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungs-Anlagen oder Effizienzmaßnahmen reinvestiert werden.
- Unabhängigkeit: Durch das Strombilanzkreismodell ist eine Selbstversorgung von Kommunen / Landkreisen mit Strom möglich. Die kommunalen Versorgungssicherheit und lokale Wertschöpfung werden gestärkt.
- Klimaschutz: Der CO₂-Fußabdruck einer Kommune ist deutlich geringer, sofern reiner Ökostrom verbraucht wird.
- Sektorkopplung: District-energy-Lösungen ermöglichen zusätzliche Effizienz- und Flexibilitätsgewinne.
- Klimaneutralität: Das Modell unterstützt die Kommune auf dem Weg zu einer vollständig klimaneutralen Verwaltung (siehe auch Maßnahme „Klimaneutrale Verwaltung“).
- Multiplikatoreffekt: Die regenerative Stromerzeugung wird gefördert und die gesellschaftliche Akzeptanz durch Vorbildwirkung und Anreize innerhalb der Kommune werden gestärkt.
Erfolgsfaktoren
- Klare Bilanzkreisdefinition: Alle Erzeugungsanlagen und Abnahmestellen müssen vollständig erfasst werden und der gleichen juristischen Person zugeordnet sein.
- Technische Infrastruktur: Für die Umsetzung ist der Einsatz moderner Q4-Stromzähler, von Smart-Metering sowie digitaler Abrechnungssysteme erforderlich; zudem muss der Radius von maximal 4,5 km zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsort eingehalten werden, um die Stromsteuerbefreiung zu erhalten.
- Kommunale Investitionen: Die Kommune muss bereit und in der Lage sein, in eigene Stromerzeugungsanlagen und die notwendige Netzinfrastruktur zu investieren.
- Partnerschaft mit Energieversorgern: Das lokale Energieversorgungsunternehmen sollte die Kommune bei der praktischen Umsetzung, der Abrechnung und gegebenenfalls bei der Sektorkopplung unterstützen.
- Rechts- und Förderlage: Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die Energiesteuer sowie Förderprogramme regelmäßig zu prüfen und dabei insbesondere die Anpassungen aus der EEG-Novelle 2024 zu berücksichtigen.
Ausprägungsformen
- Interner Bilanzkreis: Produktion und Verbrauch erneuerbaren Stroms werden innerhalb kommunaler Liegenschaften bilanziell verrechnet, auch ohne direkte physische Verbindung.
- Regionaler Bilanzkreis: Mehrere Kommunen bilden gemeinsam einen Bilanzkreis, um Erzeugung und Verbrauch regional zu optimieren.
- Bilanzkreis mit Speicher: Zentrale Speicher puffern Überschüsse und ermöglichen eine zeitversetzte Nutzung des Eigenstroms.
- Erweiterter Bilanzkreis: Neben kommunalen Gebäuden können auch Bürger*innen oder Unternehmen eingebunden werden.
- Sektorgekoppelter Bilanzkreis: Strom aus EE-Anlagen wird bilanziell mit Wärme- und Kälteversorgung verknüpft, etwa für Wärmepumpen oder Nahwärmenetze.
Investitionstreiber
- Anzahl der Liegenschaften: Je mehr Standorte, desto komplexer die Abstimmung und desto höher die Systemkosten.
- Entfernung der Liegenschaften: Stromsteuer fällt bei >4,5km zwischen Produktion und Verbrauchsort an, was die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen kann.
- Technik und Bilanzkreismanagement: Investitionen in Smart Metering, IT und Abrechnungssysteme sind essenziell.
Quellen
- Klimaaktive Kommune 2020, Bundesministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), 2021
- Strombilanzkreismodell, LEKA MV, abgerufen am 11.08.2025
- Wie ein Landkreis sich selbst mit Strom versorgt, Der Neue Kämmerer, 2023
- Kommunen erhöhen Eigenstromversorgung mit Strombilanzkreis, Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, 2025, abgerufen am 11.08.2025
- § 6 EEG – darauf müssen Betreiber von Wind- und PV-Anlagen bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen achten, node.energy GmbH, 2025, abgerufen am 11.08.2025
- Geplante Änderungen im EEG gehen zu Lasten der kommunalen Beteiligung am Ausbau Erneuerbarer Energien, Deutscher Städte- und Gemeindebund, 2024, abgerufen am 11.08.2025
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