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Strombilanzkreismodell etablieren

Stand:
August 2025
Erstellt:
Mai 2026
Strombilanzkreismodell etablieren
Bewertung・4.0Praxisbeispiele・4

Bewertungen

Nutzen & Mehrwert

  • Stabilität: Das Modell vermeidet / verringert die stark schwankenden Einspeisungsvergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen. Außerdem sinkt die Abhängigkeit vom volatilen Strommarkt.
  • Kostensenkung: Eigenstrom ist – auch inklusive Zuschlägen und Steuern – in der Regel deutlich günstiger als Netzstrombezug.
  • Investitionsspielraum: Einsparungen können zum Beispiel in in den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugungs-Anlagen oder Effizienzmaßnahmen reinvestiert werden.
  • Unabhängigkeit: Durch das Strombilanzkreismodell ist eine Selbstversorgung von Kommunen / Landkreisen mit Strom möglich. Die kommunalen Versorgungssicherheit und lokale Wertschöpfung werden gestärkt.
  • Klimaschutz: Der CO₂-Fußabdruck einer Kommune ist deutlich geringer, sofern reiner Ökostrom verbraucht wird.
  • Sektorkopplung: District-energy-Lösungen ermöglichen zusätzliche Effizienz- und Flexibilitätsgewinne.
  • Klimaneutralität: Das Modell unterstützt die Kommune auf dem Weg zu einer vollständig klimaneutralen Verwaltung (siehe auch Maßnahme Klimaneutrale Verwaltung).
  • Multiplikatoreffekt: Die regenerative Stromerzeugung wird gefördert und die gesellschaftliche Akzeptanz durch Vorbildwirkung und Anreize innerhalb der Kommune werden gestärkt.

Erfolgsfaktoren

  • Klare Bilanzkreisdefinition: Alle Erzeugungsanlagen und Abnahmestellen müssen vollständig erfasst werden und der gleichen juristischen Person zugeordnet sein.
  • Technische Infrastruktur: Für die Umsetzung ist der Einsatz moderner Q4-Stromzähler, von Smart-Metering sowie digitaler Abrechnungssysteme erforderlich; zudem muss der Radius von maximal 4,5 km zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsort eingehalten werden, um die Stromsteuerbefreiung zu erhalten.
  • Kommunale Investitionen: Die Kommune muss bereit und in der Lage sein, in eigene Stromerzeugungsanlagen und die notwendige Netzinfrastruktur zu investieren.
  • Partnerschaft mit Energieversorgern: Das lokale Energieversorgungsunternehmen sollte die Kommune bei der praktischen Umsetzung, der Abrechnung und gegebenenfalls bei der Sektorkopplung unterstützen.
  • Rechts- und Förderlage: Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die Energiesteuer sowie Förderprogramme regelmäßig zu prüfen und dabei insbesondere die Anpassungen aus der EEG-Novelle 2024 zu berücksichtigen.

Ausprägungsformen

  • Interner Bilanzkreis: Produktion und Verbrauch erneuerbaren Stroms werden innerhalb kommunaler Liegenschaften bilanziell verrechnet, auch ohne direkte physische Verbindung.
  • Regionaler Bilanzkreis: Mehrere Kommunen bilden gemeinsam einen Bilanzkreis, um Erzeugung und Verbrauch regional zu optimieren.
  • Bilanzkreis mit Speicher: Zentrale Speicher puffern Überschüsse und ermöglichen eine zeitversetzte Nutzung des Eigenstroms.
  • Erweiterter Bilanzkreis: Neben kommunalen Gebäuden können auch Bürger*innen oder Unternehmen eingebunden werden.
  • Sektorgekoppelter Bilanzkreis: Strom aus EE-Anlagen wird bilanziell mit Wärme- und Kälteversorgung verknüpft, etwa für Wärmepumpen oder Nahwärmenetze.

Investitionstreiber

  • Anzahl der Liegenschaften: Je mehr Standorte, desto komplexer die Abstimmung und desto höher die Systemkosten.
  • Entfernung der Liegenschaften: Stromsteuer fällt bei >4,5km zwischen Produktion und Verbrauchsort an, was die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen kann.
  • Technik und Bilanzkreismanagement: Investitionen in Smart Metering, IT und Abrechnungssysteme sind essenziell.

Quellen

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Dokumente & Vorlagen · 0

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