Verpackungssteuer einführen
- Stand:
- März 2026
- Erstellt:
- Mai 2026
Bewertung・4.0Praxisbeispiele・2
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Nutzen & Mehrwert
- Einsparen der Kosten für die Müllentsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums.
- Mehreinnahmen durch die Steuer zur (Mit‑)Finanzierung von Stadtreinigung, Abfallwirtschaft und Umwelt‑/Mehrwegprojekten.
- Verschönerung des Stadtbildes, dank weniger Müll. Sauberere Parks, Plätze und Uferbereiche steigern zudem Aufenthaltsqualität und Attraktivität für Bewohner*innen und Gäste.
- Reduktion des Ressourcenverbrauchs und damit ein Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz (weniger Einweg, mehr Wiederverwendung).
- Anreiz zum Nutzen von Mehrwegsystemen für Gastronomiebetriebe und Kundschaft, da Mehrweg wirtschaftlich attraktiver wird.
- Stärkung der kommunalen Steuerungshoheit: Kommunen erhalten ein wirksames eigenes Instrument gegen Vermüllung und für Ressourcenschutz, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht.
Erfolgsfaktoren
Erfolgsfaktoren
- Saubere, rechtssichere Satzung: Frühzeitige Einbindung von Rechtsamt und ggf. externer Expertise, klare Definition steuerpflichtiger Verpackungen, Ausnahmen und Zuständigkeiten; Orientierung an bewährten Satzungen (Tübingen, Konstanz) reduziert das Prozessrisiko.
- Realistische Finanz- und Ressourcenplanung: Vorab Prognose von Einnahmen und Verwaltungsaufwand, Abgleich mit verfügbaren Personal‑ und IT‑Ressourcen; idealerweise wird ein Teil der Einnahmen für Stadtreinigung, Mehrwegförderung und Kommunikation zweckorientiert reserviert.
- Frühe, transparente Kommunikation: Intensive Information und Dialog mit Gastronomie, Handel und Öffentlichkeit (Infomaterial, Veranstaltungen, Hotlines) mindern Widerstände und stärken Akzeptanz.
- Verknüpfung mit Mehrwegförderung: Kombination aus Steuer (Preissignal für Einweg) und gezielter Unterstützung von Mehrwegsystemen (z.B. Zuschüsse für Spültechnik, Mehrwegpools, Öffentlichkeitsarbeit) erhöht die ökologische Wirkung deutlich.
- Digitale, schlanke Verwaltungsprozesse: Online‑Meldesysteme, standardisierte Formulare und klare Zuständigkeiten reduzieren laufenden Verwaltungsaufwand und Fehleranfälligkeit.
Stolpersteine
- Hoher initialer Verwaltungsaufwand: Aufbau der Strukturen, Schulung der Mitarbeitenden und Implementierung von IT‑Prozessen binden zu Beginn Kapazitäten; ohne ausreichende Ressourcen drohen Vollzugsdefizite.
- Konflikte mit lokaler Wirtschaft: Gastronomie‑ und Handelsverbände kritisieren häufig zusätzliche Kosten, Bürokratie und Wettbewerbsnachteile gegenüber Nachbarkommunen ohne Steuer; fehlender Dialog kann zu starker Gegenwehr führen.
- Insel‑ und Flickenteppich‑Risiko: Uneinheitliche Regelungen zwischen Nachbarstädten können zu Abwanderungseffekten, Unverständnis bei Betrieben und schwierigem Vollzug bei überregional tätigen Unternehmen führen.
- Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung: Wenn die Ziele (Müllreduktion, Mehrwegförderung) nicht klar vermittelt werden und die Verwendung der Einnahmen intransparent bleibt, wird die Steuer leicht als reine Einnahmequelle wahrgenommen.
- Unklarer Vollzug und Kontrolle: Ohne Konzept zur Kontrolle (z.B. Abgleich mit Gewerbemeldungen, Stichproben, klare Sanktionen) drohen Ungleichbehandlung und Einnahmeausfälle.
Ausprägungsformen
- Art der bemessenen Einheit
- Stückzahlbezogen: fester Betrag pro Einwegverpackung (z.B. 50 Cent pro Becher/Box, 20 Cent pro Besteckteil, wie in Tübingen/Konstanz).
- Gewichts‑ oder materialbezogen: Steuerhöhe hängt von Materialart oder Gewicht ab (theoretisch möglich, in der Praxis seltener wegen höherem Aufwand).
- Umfang der erfassten Produkte
- Eng gefasst: nur typische To‑Go‑Verpackungen für Speisen und Getränke (Becher, Schalen, Boxen, Pizzakartons, Einwegbesteck, Alu‑ und Einwickelmaterial).
- Breiter gefasst: zusätzlich weitere Einwegverpackungen des Außer‑Haus‑Verzehrs, ggf. differenziert nach Produktgruppen.
- Differenzierung nach Material
- Materialunabhängig: alle Einwegverpackungen (Papier, Kunststoff, Bio‑Materialien etc.) werden gleich behandelt, um Ausweichbewegungen in scheinbar „ökologische“ Einwegprodukte zu vermeiden.
- Materialdifferenziert: unterschiedliche Sätze je nach Recycelbarkeit oder Umweltwirkung; komplexer, aber gezieltere Lenkung möglich.
Investitionstreiber
- Personal und Verwaltung: zusätzliche Stellen bzw. Stunden für Satzungserarbeitung, Steuererhebung, Bescheidversand, Mahnwesen und Kontrollen.
- IT‑Systeme und Schnittstellen: Entwicklung oder Anpassung von Fachverfahren, Online‑Meldeportalen und Zahlungsabwicklung.
- Öffentlichkeitsarbeit: Info‑broschüren, Leitfäden, Schulungen, Veranstaltungen und ggf. Kampagnen zum Thema Mehrweg/Einwegsteuer.
- Rechtsberatung und Prozessrisiken: externe Gutachten, Rechtsbeistand bei möglichen Klagen, laufende Anpassung der Satzung an neue Rechtsprechung.
Quellen
- Verpackungssteuer, Stadt Konstanz, abgerufen am 13.04.2026
- Verpackungssteuer zeigt Wirkung, Stadt Konstanz, abgerufen am 13.04.2026
- Mehrweg für Kommunen, WWF Deutschland, abgerufen am 13.04.2026
- Praxisleitfaden Kommunen, Deutsche Umwelthilfe e.V., 2024
- Kommunale Verpackungssteuer, Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, abgerufen am 13.04.2026
- Verpackungssteuer, Universitätsstadt Tübingen, abgerufen am 13.04.2026
- Zahlreiche Kommunen prüfen Einführung einer Verpackungssteuer, KOMMUNAL. Zimper Media GmbH, 2023, abgerufen am 13.04.2026
- Urteil: Kommunen dürfen Verpackungssteuer erheben, KOMMUNAL. Zimper Media GmbH, 2023, abgerufen am 13.04.2026
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